sind Einkommen, die ohne (eigene) Arbeitsleistung entstehen.
Und kein Mensch regt sich drüber auf. Redet aber mal einer vom Bedingungslosen Grundeinkommen, gibt es gleich großes Geschrei, das sei ungerecht, man habe ja nichts dafür gearbeitet.
Ich habe dazu einen interessanten Blog gefunden, der sich bei meinen bisherigen Recherchen anscheinend immer versteckt hatte – er enthält die beste und griffigste Erklärung für die Leute, die immer wieder und immer noch mit der Ungerechtigkeit argumentieren. Da ich es nicht besser erklären kann und mir die Arbeit sparen will, alles umzuformulieren, hab ich mal fix copy, ein farbiges Blatt genommen und pasted. (Na ja, gut: Hier und da habe ich den bald sechs Jahre alten Text an die heutigen Gegebenheiten angepasst und die Rechtschreibung überarbeitet.)
Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nichts anderes als die Kapitalrendite aus dem gemeinschaftlichen Erbe aller Menschen in einem Land. Es ist ein Grundrecht – also ein Rechtsanspruch. Es ist kein Almosen, keine Unterstützung und somit keine Sozialleistung. Es ersetzt daher auch keine Sozialleistung.
„Bedarfsorientierte“ Sozialleistungen wie das künftige Bürgergeld sind Almosen und Unterstützung für Bedürftige, die angeblich nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Sie werden ihnen großzügig vom angeblich „leistungsfähigen“ Teil der Gesellschaft aus deren (vermeintlicher) Leistung gewährt. Kann man Menschen mehr erniedrigen?
Ursache von Bedürftigkeit ist aber gar nicht mangelnde Leistungsfähigkeit oder gar Leistungs-Bereitschaft, sondern das dreiste Vorenthalten des gerechten Anteils an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung.
Der einzige Bezug des BGE zu bisherigen Sozialleistungen besteht darin, dass diese obsolet werden, da ein Grundeinkommen Verteilungsgerechtigkeit schafft und Armut, Bedürftigkeit und Abhängigkeit beseitigt.
Dieses Recht auf einen unbedingten und angemessenen Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Erbe aller Bürger unseres Landes.
Wir schaffen sämtliche Werte nicht allein durch eigene Arbeit, sondern auch durch die Nutzung gemeinschaftlicher Ressourcen wie Grund und Boden, Infrastruktur und Bildung, sowie wissenschaftlichem, kulturellem und technologischem Wissen:
►► An Grund und Boden kann es eigentlich kein Privateigentum geben, sondern nur ein exklusives Nutzungsrecht, das durchaus vererbbar und veräußerbar ist. Die Erde gehört allen und es wurde noch kein Grundstück von jemand geschaffen, daher auch nicht legal erworben. Ein exklusives Nutzungsrecht bedeutet, dass jemand ganz allein ein Grundstück nutzen darf und alle anderen auf ihre Rechte daran verzichten. Dieser Verzicht ist abzugelten, z.B. durch einen gerechten Anteil vom erwirtschafteten Ertrag.
►► Unsere hohe Produktivität ist nicht nur Ergebnis unserer Arbeitsleistung, sondern vor allem auf den hohen Kapitaleinsatz zurück zu führen. Kapital sind nicht nur Werkzeuge, Maschinen und Anlagen, sondern mehr noch das Wissen, wie man diese Werkzeuge und Maschinen herstellt, also unser in Jahrtausenden entwickeltes technologisches und kulturelles Wissen. Bei diesem sogenannten „Geistigen Eigentum“ verfallen aber heute alle Eigentumsrechte (Patente, Urheberrechte) nach einigen Jahren. Bei Gleichbehandlung von materiellem und immateriellem Eigentum dürfte geistiges Eigentum ebenso wenig verfallen wie Eigentumsrechte an Sachen. Andernfalls müssten auch Eigentumsrechte an Grund und Boden nach einigen Jahrzehnten erlöschen.
►► Produktives Kapital ist auch die Infrastruktur, z.B. für Verkehr, Bildung, Kommunikation u.v.m., die ebenfalls öffentliches Eigentum ist (oder sein müsste).
Die Frage ist nun, wer hat denn einen Eigentumsanspruch, also ein Recht auf Lizenzen an jahrzehnte- bis jahrtausendealten wissenschaftlichen Erkenntnissen, Kultur und Technologie?
Antwort: wir alle. Eine Lizenz-Abgabe auf Nutzung dieser gemeinschaftlichen Ressourcen bei jeder Wertschöpfung wäre also gerecht. Ein gleicher Anteil dieses (Kapital-)Ertrags aus der Nutzung gemeinschaftlichen Ressourcen steht jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft zu – als Grundeinkommen.
aus „Ist ein Grundeinkommen gerecht?“ von Gerhard Kastl, München*)
Er hat übrigens auch Vor- und Nachteile des BGE gesammelt. Man denke – das BGE hat Nachteile, ja! Die kannst du jetzt selbst suchen und lesen. Ich fand die Liste sehr aufschlussreich.
Am 11.Januari werden beim Verein „Mein Grundeinkommen“ 25 mal 12.000 Euro verlost, um 25 Menschen ein Jahr lang freizustellen für das, was sie schon immer mal machen wollten – und was wirtschaftliche Zwänge verhinderten. Mit 1.000 Euro jeden Monat (bedingungslos, logo!) sieht es damit dann ja ganz anders aus.
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*) es gibt sicher Leute unter meiner Leserschaft, denen das klar ist, aber für die anderen sag ich es gerne: ich stimme nicht mit Herrn Kastls politischer Weltanschauung überein.